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||| So organisieren wir die medizinische Versorgung unserer Igel
Als Auffangstation unterliegen wir den geltenden tierschutz- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen und haben somit eine Vielzahl von Regeln zu beachten und Vorgaben zu erfüllen.
Unsere Arbeit basiert auf dem Grundsatz: Jeder Igel erhält die notwendige Hilfe – professionell, verantwortungsvoll und mit dem Ziel der Rückkehr in die Natur.
Verantwortung und Qualitätssicherung
Durch eine strukturierte Organisation stellen wir sicher, dass alle medizinischen Maßnahmen rechtskonform, fachlich fundiert und im Sinne des Tierwohls durchgeführt werden. Wir legen hierbei großen Wert auf:
| fachliche Fortbildung
| enge Abstimmung mit Tierärzten
| sorgfältige Dokumentation
| klare Zuständigkeiten.
Erstuntersuchung und Dokumentation
Bei der Aufnahme eines Igels führen wir eine gründliche Erstuntersuchung durch. Dabei kontrollieren wir:
| Gewicht und Ernährungszustand
| Verletzungen
| Parasitenbefall (äußerlich und ggf. innerlich)
| Allgemeinzustand und Verhalten.
Alle Befunde werden von uns dokumentiert. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für weitere medizinische Entscheidungen und für die Zusammenarbeit mit unseren betreuenden Tierärztinnen und Tierärzten.
Zusammenarbeit mit Tierärzten
Wir arbeiten eng mit wildtierkundigen Tierarztpraxen zusammen. Die tierärztliche Betreuung umfasst insbesondere:
| Diagnosestellung bei unklaren Symptomen
| Behandlung von Verletzungen
| Kotuntersuchungen und Parasitenbehandlung
| Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente
| Entscheidung über weiterführende Diagnostik oder notwendige Eingriffe
Medikamentöse Behandlungen erfolgen grundsätzlich auf tierärztliche Anweisung. Die Dosierung, Dauer der Anwendung und Art des Präparates werden verbindlich vorgegeben. Wir verstehen uns dabei als ausführende und dokumentierende Stelle, die die verordneten Maßnahmen gewissenhaft umsetzt und den Verlauf regelmäßig rückmeldet.
Organisation der Medikamentengabe
Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt bei uns ausschließlich:
| nach tierärztlicher Diagnose oder Anweisung
| in dokumentierter Form
| mit genauer Dosierungsangabe bezogen auf das aktuelle Gewicht des Igels.
Wir führen Behandlungsprotokolle, in denen Art des Medikaments, Dosierung, Datum und Verlauf festgehalten werden. So stellen wir Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicher. Pflegestellen erhalten Medikamente nur mit klarer schriftlicher Anweisung durch uns bzw. den behandelnden Tierarzt. Auch hier ist eine Rückmeldung zum Behandlungsverlauf verpflichtend.
Gesetzliche Vorschriften zur Medikamentengabe
Als Auffangstation unterliegen wir den geltenden tierschutz- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen.
Nach dem Tierschutzgesetz sind wir verpflichtet, Schmerzen, Leiden oder Schäden von den uns anvertrauten Tieren abzuwenden. Daraus ergibt sich die Pflicht zur angemessenen medizinischen Versorgung.
Die Gabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel unterliegt in Deutschland dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Dieses regelt insbesondere:
| Verschreibungspflicht bestimmter Medikamente
| Dokumentationspflichten
| sachgerechte Lagerung
| Anwendung nur entsprechend tierärztlicher Anweisung
Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen ausschließlich durch Tierärztinnen und Tierärzte abgegeben oder verordnet werden. Eine eigenständige Abgabe oder Anwendung ohne tierärztliche Anordnung ist nicht zulässig.